Nachweis über Masernschutzimpfung
Infos der Schule
28.09.2020
Sehr geehrte Eltern,
Gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) muss die Schule den Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz Ihrer Kinder dokumentieren.
Darum bitten wir Sie, in der Zeit vom 01.10.2020 bis zum 16.10.2020, Ihrem Kind den Impfausweis (in dem der Nachweis vorhanden sein sollte) mitzugeben. Sollte Ihr Kind noch nicht gegen Masern geimpft sein, bitten wir Sie dies umgehend zu veranlassen.
Mit freundlichen Grüßen
M. Büttner, Rektor